Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Inhaber: Oliver Porebski
Adresse: Steinofenweg 63, 46459 Rees
Kontakt: info@ollution.de | Telefon: +49 177 2838912
Stand: 11.05.2026

§ 1 Anwendungsbereich, Geltung

(1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von Ollution erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die Ollution mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunde" genannt) über die von ihr angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn Ollution ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn Ollution auf ein Schreiben oder eine E-Mail Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

§ 2 Leistungen von Ollution / Mitwirkung des Kunden

(1) Ollution erbringt die Social Media Marketing Dienstleistungen gegenüber Unternehmern und Kaufleuten im Bereich des Onlinemarketings / Social Media. Zu den angebotenen Dienstleistungen zählen auch Contenterstellung, Contentverwaltung, Beratung, Agenturbetreuung, Events. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet Ollution dem Kunden nicht die Erbringung eines konkreten Erfolgs.

(2) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern von Ollution zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch Ollution, bleibt der Vergütungsanspruch von Ollution unberührt.

(3) In Bezug auf die von Ollution zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht Ollution hinsichtlich der Ausführung ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.

(4) Ollution ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen / Subunternehmern und Dritten erbringen zu lassen.

(5) Sofern zwischen Ollution und dem Kunden sogenannte (Video-)Calls vereinbart werden, sind die vereinbarten Termine verbindlich. Es besteht kein Anspruch auf Übertragung oder Nachholung. Dies gilt nicht, wenn die Hinderungsgründe aus der Sphäre von Ollution stammen.

(6) Der Kunde hat die für die Inanspruchnahme der Dienstleistungen von Ollution erforderlichen technischen Voraussetzungen (hinreichende Internetverbindung, Stromanschluss, etc.) stets zu gewährleisten.

(7) Im Auftragspreis enthalten ist ein Korrekturdurchgang durch den Kunden. Im Auftragspreis nicht enthalten sind nach Auftragserteilung verlangte alternative textliche, konzeptionelle oder grafische Änderungen bzw. mehr als ein Korrekturdurchgang. Diese werden als zusätzliche Leistungen (Autorenkorrekturen) gesondert berechnet.

(8) Sämtliche bei Ollution gebuchten Termine sind verbindlich. Ein Recht zur Stornierung, Umbuchung oder Verlegung besteht nicht; Näheres regelt § 6.

§ 3 Zustandekommen von Verträgen

(1) Die Präsentation und Bewerbung der Dienste/Dienstleistungen von Ollution auf den Webseiten, Broschüren oder innerhalb von Werbeanzeigen (zum Beispiel auf Instagram) stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrags mit Ollution dar.

(2) Der Vertragsschluss zwischen Ollution und dem Kunden erfolgt ausschließlich schriftlich oder in Textform (z. B. per E-Mail).

(3) Fernmündlich kommen Verträge zwischen Ollution und dem Kunden durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Zur Beweissicherung und Dokumentation werden Telefonate und Videochats nach ausdrücklicher mündlicher Ankündigung zu Beginn des Gesprächs und mit Zustimmung des Kunden aufgezeichnet.

(4) Ollution bestätigt den Zugang der vom Kunden über die Webseiten von Ollution / Videochat abgegebenen Bestellungen und Aufträge unverzüglich per E-Mail. In einer solchen E-Mail liegt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung, es sei denn, darin wird neben der Bestätigung des Zugangs zugleich die Annahme erklärt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn dem Kunden unmittelbar Zugang zur Bestellung (zum Beispiel durch Zugang zur passwortgeschützten Teilnehmerplattform Attractive Academy) gewährt wird.

(5) Sollte die Leistung der vom Kunden bestellten Dienstleistungen nicht möglich sein, etwa aus technischen Gründen, sieht Ollution von einer Annahmeerklärung ab. In diesem Fall kommt ein Vertrag nicht zustande. Ollution informiert den Kunden darüber unverzüglich und gegebenenfalls bereits erhaltene Gegenleistungen werden unverzüglich zurückerstattet.

§ 4 Preise, Bedingungen, Reisekosten, Zuschläge

(1) Die Preise, die von Ollution angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

(2) Die vom Kunden Ollution geschuldete Vergütung ist vorbehaltlich anderslautender Individualabrede sofort, in voller Höhe und im Voraus bei Angebotsannahme fällig. Eine Ollution erteilte (SEPA-)Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.

(3) Sofern der SEPA-Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde Ollution nach Vertragsschluss ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Ollution stellt ein solches auf Anfrage zur Verfügung.

(4) Ollution stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).

(5) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an Ollution zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.

(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.

(7) Anfallende Reisekosten und Hotelkosten werden vom Auftraggeber getragen. Fahrtkosten werden mit 0,40 € pro Kilometer abgerechnet. Zusätzlich werden 25 % des Stundensatzes des Mitarbeiters für An- und Abreise in Rechnung gestellt.

§ 5 Preisanpassung

(1) Ollution ist berechtigt, die vereinbarte Vergütung jederzeit mit einer Ankündigungsfrist von vier Wochen schriftlich anzupassen. Die Ankündigung erfolgt per E-Mail an die bei Vertragsschluss hinterlegte Adresse des Kunden. Erhöht sich die Vergütung um mehr als 10 % gegenüber dem zuletzt vereinbarten Betrag, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von vier Wochen zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung zu. Dieses Recht erlischt, wenn es nicht binnen zwei Wochen nach Zugang der Mitteilung ausgeübt wird.

(2) Ollution behält sich das Recht vor, bei jeder Verlängerung den Preis für die Erbringung von Dienstleistungen für den Kunden um bis zu 5 % des Gesamtbetrags der in den letzten 12 Monaten erworbenen Dienstleistungen zu erhöhen.

§ 6 Kündigung, Laufzeit

(1) Der Vertrag hat die individuell zwischen den Parteien vereinbarte Mindestlaufzeit. Die vorzeitige ordentliche Kündigung durch den Kunden ist während der Mindestlaufzeit ausgeschlossen. Sofern der Vertrag nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der Laufzeit gegenüber der jeweils anderen Partei gekündigt wird, verlängert er sich zu gleicher Laufzeit und gleichen Bedingungen; hinsichtlich der AGB finden die jeweils zum Zeitpunkt der Verlängerung geltenden AGB Anwendung.

(2) Seminar-, Beratungsgespräche, Foto- und Videoshootingtermine sowie Workshopanmeldungen sind verbindlich und eine Stornierung ist ausgeschlossen. Bei Foto- und Videoshootings werden alle anfallenden Reisekosten vom Kunden erstattet. Im Falle einer Verschiebung des Termins mit weniger als sieben Tagen Vorlaufzeit ist Ollution berechtigt, die Hälfte der vereinbarten Kosten für das Shooting und die Fotos in Rechnung zu stellen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Ollution durch die Verschiebung oder Nichtteilnahme kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei einem schwerwiegenden, wiederholten und nachgewiesenen Verstoß von Ollution gegen wesentliche Vertragspflichten, der trotz schriftlicher Abmahnung mit angemessener Frist nicht beseitigt wurde.

(4) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(5) Im Fall der außerordentlichen Kündigung des Kunden aus wichtigem Grund bleibt der Vergütungsanspruch von Ollution für bereits erbrachte Leistungen unberührt. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Ollution kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Das Vorliegen eines wichtigen Grundes ist stets nachzuweisen.

(6) Ollution ist berechtigt, einen bestehenden Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende schriftlich zu kündigen. In diesem Fall werden bereits im Voraus geleistete Vergütungen für noch nicht erbrachte Leistungszeiträume anteilig erstattet. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

§ 7 Verzug / außerordentliche Kündigung

(1) Fristen für die Leistungserbringung durch Ollution beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei Ollution eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei Ollution vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.

(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält Ollution sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.

(3) Bei Zahlungsverzug ist Ollution berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

(4) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber Ollution in Verzug, ist Ollution berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Ollution ist berechtigt, die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig werden würde, als Schadensersatz geltend zu machen.

§ 8 Erfüllung

(1) Ollution wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. Ollution ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.

(2) Es besteht Einigkeit, dass Ollution bis auf anderslautende und explizit schriftliche Vereinbarung die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werks schuldet.

(3) Ist Ollution gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen, und stammen die Hinderungsgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von Ollution unberührt.

§ 9 Verhalten und Rücksichtnahme

(1) Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns gegenüber Ollution zu gewährleisten. Ollution behält sich vor, jede rechtswidrige und/oder unsachgemäße bzw. sachgrundlose Äußerung über Ollution und deren Dienstleistungen – insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken – zivilrechtlich zu verfolgen und darüber hinaus ohne Vorankündigung Strafanzeige zu erstatten.

(2) Der Kunde ist bei Teilnahme an den Programmen und Veranstaltungen von Ollution verpflichtet, den störungsfreien Fortgang zu gewährleisten und den Anweisungen von Ollution unmittelbar Folge zu leisten. Bei wiederholt festgestelltem Verstoß gegen eine einmal erteilte Anweisung ist Ollution berechtigt, den Kunden vorübergehend oder dauerhaft von der entsprechenden Teilnahme auszuschließen. Der Vergütungsanspruch bleibt in diesen Fällen unberührt.

(3) Der Kunde verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit sowie für einen Zeitraum von zwei Jahren nach Beendigung des Vertrages keine Mitarbeiter von Ollution direkt oder indirekt abzuwerben oder in ein Arbeits- oder Auftragsverhältnis zu übernehmen. Hintergrund dieser Regelung ist der Schutz der erheblichen Investitionen von Ollution in die Ausbildung, Einarbeitung und Bindung ihrer Mitarbeiter. Für den Fall der Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe eines Bruttojahresgehalts (einschließlich Prämien und variabler Vergütungen) des betreffenden Mitarbeiters, berechnet auf Grundlage der letzten zwölf Monate vor der Zuwiderhandlung. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzes bleibt vorbehalten.

(4) Der Kunde verpflichtet sich ferner, während der Vertragslaufzeit sowie für einen Zeitraum von zwei Jahren nach deren Beendigung keine von Ollution eingesetzten Dienstleister, Subunternehmer oder Partneragenturen unmittelbar oder mittelbar ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Ollution zu beauftragen oder abzuwerben. Diese Regelung dient dem Schutz der Geschäftsbeziehungen und Investitionen von Ollution in die Auswahl und Koordination zuverlässiger Partner. Im Falle einer Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 10.000 € je Verstoß. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzes bleibt ausdrücklich vorbehalten.

§ 10 Schutzrechte Dritter

(1) Die Parteien sind sich darüber einig, dass Ollution keinerlei Haftung für die Inhalte der durchgeführten (Werbe-)Maßnahmen übernimmt, da diese vom Kunden zur Verfügung gestellt werden.

(2) Der Kunde gewährleistet, dass Ollution überlassene Arbeitsmaterialien (z. B. Fotos, Texte, Videos) frei von Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der Kunde stellt Ollution insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.

§ 11 Nutzungsrechte

(1) Der Kunde erhält für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches und nicht übertragbares Nutzungsrecht in Bezug auf die von Ollution erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnisse. Für bereits veröffentlichte Inhalte (z. B. Social-Media-Posts, Webseiteninhalte) verbleibt dem Kunden nach Vertragsende ein einfaches Nutzungsrecht zum Fortbetrieb dieser Inhalte, sofern alle ausstehenden Vergütungen vollständig beglichen wurden. Leistungs- und Arbeitsergebnisse im Sinne des zugrunde liegenden Vertrags sind alle Werk- bzw. Dienstleistungen oder Teile davon, die von Ollution für den Kunden erstellt wurden (z. B. alle Informationen, Dokumente, Auswertungen, Videos, Fotos, im Rahmen der Auftragserfüllung erworbenes Know-how, Werbeanzeigen, Zeichnungen, Materialien, Pflichtenhefte, Programmentwürfe, elektronische Dateien, Datensammlungen, Individualsoftware einschließlich dazugehöriger Dokumentation, Handbücher und IT-Systeme in Form von Quellcodes oder in sonstiger Form).

(2) Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die von Ollution nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.

(3) Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an Ollution über.

(4) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.

(5) Ollution ist berechtigt, Namen, Logo und allgemeine Projektbeschreibungen des Kunden im geschäftlichen Verkehr als Referenz zu verwenden, insbesondere auf der eigenen Website, in Social-Media-Kanälen, Präsentationen und Werbematerialien. Dieses Recht gilt auch nach Beendigung des Vertrages fort. Der Kunde stellt sicher, dass Ollution die hierfür erforderlichen Nutzungsrechte am Logo besitzt. Eine inhaltliche Entstellung oder rufschädigende Verwendung ist ausgeschlossen.

(6) Die Weitergabe der Programminhalte von Ollution an Dritte ist verboten und wird im Fall des Verstoßes zivil- und strafrechtlich verfolgt. Dies gilt insbesondere auch für Zugänge zu den Mitgliederplattformen von Ollution. Vorbehaltlich anderslautender Individualabrede besteht ein Nutzungsrecht ausschließlich für den direkten Vertragspartner von Ollution.

(7) Der Kunde wird Ollution an geeigneter Stelle als Urheber nennen. Der Kunde stimmt hierzu der Implementierung eines seitenweiten Links (also auf allen erreichbaren URLs der neuen Webseite) zur Webseite von Ollution mit Vermerk „Erstellt von der Social Media Agentur Ollution.de" oder ähnlich zu. Der Link darf nicht mit dem HTML-Attribut „nofollow" gekennzeichnet werden.

§ 12 Widerrufsrecht

Ollution erbringt Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB sowie Kaufleuten gemäß Handelsgesetzbuch (HGB). Ein gesetzliches Widerrufsrecht nach §§ 312 ff. BGB steht Unternehmern nicht zu. Sollte im Einzelfall dennoch ein Verbraucher Vertragspartner werden, gelten die gesetzlichen Widerrufsvorschriften. Ollution behält sich in diesem Fall vor, den Vertrag nicht einzugehen oder rückabzuwickeln.

§ 13 Datenschutz, Einwilligung in Datenverarbeitung und Kontaktaufnahme

(1) Der Schutz personenbezogener Daten hat für Ollution oberste Priorität. Ollution informiert daher separat in der eigenen Datenschutzerklärung über die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten sowie über die diesbezüglichen Rechte der Betroffenen. Der Kunde bestätigt, die Datenschutzerklärung von Ollution vor Inanspruchnahme der Dienste zur Kenntnis genommen zu haben und damit einverstanden zu sein.

(2) Der Kunde willigt widerruflich in die Kontaktaufnahme durch Ollution im Wege von Fernkommunikationsmitteln ein (z. B. E-Mail, SMS, Telefon, Messenger-Dienste). Möchte der Kunde der Kontaktaufnahme widersprechen, ist eine E-Mail an info@ollution.de zu senden, in der sämtliche Kontaktmöglichkeiten benannt werden, über die keine Kontaktaufnahme mehr erfolgen soll. Unvollständige Angaben gehen nicht zulasten von Ollution. Maßgeblich ist der tatsächliche Eingang der E-Mail bei Ollution.

(3) Der Kunde willigt widerruflich in die Speicherung und Verarbeitung der bei Ollution hinterlegten personenbezogenen Daten zu den jeweils angegebenen Zwecken ein (z. B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse). Der Einsatz von Cookies erfolgt auf Grundlage der gesonderten Cookie-Richtlinie von Ollution. Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist, eine gesetzliche Verpflichtung besteht oder eine ausdrückliche Einwilligung vorliegt. Eine Übermittlung in Drittstaaten außerhalb der EU/EWR erfolgt nur auf Basis geeigneter Garantien gemäß Art. 46 DSGVO (z. B. EU-Standardvertragsklauseln) oder bei Vorliegen eines Angemessenheitsbeschlusses der EU-Kommission. Details entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.

§ 14 Haftung

(1) Ollution haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Ollution nur

a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet Ollution nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.

§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von Ollution maßgeblich.

(2) Ollution behält sich vor, diese AGB jederzeit mit einer Ankündigungsfrist von vier Wochen zu ändern. Bestehende Kunden werden über Änderungen per E-Mail an die bei Vertragsschluss hinterlegte Adresse informiert. Widerspricht der Kunde den geänderten AGB nicht binnen zwei Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die geänderten AGB als angenommen. Ollution wird in der Mitteilung ausdrücklich auf diese Folge hinweisen.

(3) Das gesamte Vertragsverhältnis zwischen Ollution und dem Kunden unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(4) Erfüllungsort ist der Sitz von Ollution.

(5) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, Rees.

(6) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen hierdurch nicht berührt. Ollution und der Kunde sind verpflichtet, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.

AGB Stand: 11.05.2026